Beitrag in Pilot und Flugzeug, Heft 2026/07 (Ein persönlicher Messebericht)
ILA 2026 – die Zukunft ist unbemannt
Zwischen General Aviation, grüner Luftfahrt und der Verschmelzung von ziviler und militärischer Luftfahrt
Es gibt Messen, die neue Produkte vorstellen. Und es gibt Messen, die den Beginn einer neuen Epoche markieren. Die ILA 2026 in Berlin gehört zweifellos zur zweiten Kategorie. Wer – wie der Verfasser – seit mehr als drei Jahrzehnten selbst fliegt, die Entwicklung der Allgemeinen Luftfahrt als Pilot und Luftrechtler begleitet und sich beruflich täglich mit Zulassungs-, Sicherheits- und Regulierungsfragen der Luftfahrt auseinandersetzt, betritt die ILA zunächst mit einer gewissen Erwartungshaltung. Man rechnet mit neuen Flugzeugen, neuen Triebwerken und vielleicht dem einen oder anderen interessanten Avioniksystem. Doch bereits nach wenigen Stunden auf dem Gelände drängt sich eine andere Erkenntnis auf: Die ILA 2026 ist keine klassische Luftfahrtmesse mehr. Sie ist die Leistungsschau einer neuen Luftfahrt, deren Koordinatensystem sich grundlegend verändert hat.
Die eigentliche Botschaft der Messe lautet:
Die Zukunft der Luftfahrt wird nicht mehr durch die Unterscheidung „zivil oder militärisch“ geprägt, sondern durch die Fragen „bemannt oder unbemannt?“ und „konventionell oder nachhaltig?“.
Und genau diese Entwicklung wird auch die Allgemeine Luftfahrt in den kommenden Jahren nachhaltig verändern.
Die ILA als Spiegel der Zeitenwende
Schon der Messeplan macht deutlich, wohin die Reise geht. Die ILA gliedert sich heute in die Themenwelten Defence, Aviation, Space und Supplier. Die klassische General Aviation ist zwar noch präsent, bildet aber nicht mehr den Schwerpunkt.
Der Defence-Park und die großen Freiflächen werden von autonomen Systemen, Sensorik, Datenfusion und militärischen Anwendungen geprägt. Gleichzeitig dominieren in der Aviation-Halle die Themen Green Aviation, Digitalisierung und Automatisierung.
Bemerkenswert ist dabei, dass sich die bisherige Trennlinie zwischen ziviler und militärischer Luftfahrt zunehmend auflöst. Die gleichen Sensoren, die gleichen Kommunikationssysteme und vielfach sogar dieselben Flugzeugplattformen werden für zivile, behördliche und militärische Anwendungen entwickelt.
Die Luftfahrt wird zunehmend zu einem integrierten Technologieverbund.
MBDA und die Luftfahrt als Teil eines digitalen Gesamtsystems
Im Defence-Bereich wird diese Entwicklung besonders augenfällig. Systeme wie das am Stand von MBDA präsentierte MARS-3-Raketenartilleriesystem verdeutlichen, dass Luftfahrt heute weit mehr ist als das Bewegen von Menschen oder Lasten durch die Luft. Moderne Luftfahrtsysteme sind Bestandteile vernetzter Informations- und Wirkverbünde, in denen Sensorik, Datenverarbeitung und autonome Entscheidungsunterstützung eine immer größere Rolle spielen.
Dabei fällt auf, dass zahlreiche technologische Grundlagen – Navigation, Flugsteuerung, Kommunikation und Autonomie – identisch mit denen sind, die auch die zivile unbemannte Luftfahrt der Zukunft prägen werden.
Victor U250 – die Zukunft der Luftfracht ist autonom
Besonders interessant aus Sicht der Allgemeinen Luftfahrt erscheint die auf der ILA präsentierte Victor U250. Das Hybrid-VTOL-System ist als unbemanntes Luftfrachtflugzeug konzipiert und soll ab 2028 verfügbar sein.
Mit einer Nutzlast von bis zu 250 Kilogramm über 300 Kilometer oder alternativ 50 Kilogramm über bis zu 1.500 Kilometer Reichweite steht die Plattform exemplarisch für eine Entwicklung, die weit über militärische Anwendungen hinausreicht.
Der geöffnete Frachtraum mit standardisierten Ladeeinheiten und modularen Containern lässt bereits heute erkennen, wie künftig zeitkritische Logistik, Ersatzteilversorgung oder Katastrophenschutz aus der Luft organisiert werden könnten.
Gerade für den Bundesverband zivile Drohnennutzung (BVZD) bestätigt dieses Konzept eine Entwicklung, die sich seit Jahren abzeichnet: Moderne Luftfahrtsysteme entstehen nicht mehr ausschließlich für einen einzelnen Markt, sondern werden von Anfang an als Dual-Use-Plattformen konzipiert.
Die Do228 NXT – ein Klassiker in neuer Rolle
Fast schon beruhigend vertraut wirkt daneben die ausgestellte Do228 NXT von General Atomics Aerotec. Für die Leserschaft von Pilot und Flugzeug ist die Dornier 228 seit Jahrzehnten ein Begriff – robust, vielseitig und universell einsetzbar.
Doch auch dieses Muster wird heute zunehmend als Multi-Role-Plattform verstanden. Grenzüberwachung, maritime Aufklärung, Sensorträger oder Spezialmissionen prägen das Einsatzprofil mindestens ebenso stark wie klassische Transportaufgaben.
Die Do228 NXT zeigt damit beispielhaft, dass die General Aviation keineswegs verschwindet. Sie verändert lediglich ihre Rolle innerhalb eines neuen luftfahrttechnischen Ökosystems.
CA-1 Europa – ein Blick auf die nächste Generation
Vielleicht das eindrucksvollste Symbol dieser ILA ist jedoch die futuristisch wirkende CA-1 Europa des deutschen Unternehmens Helsing.
Die große mattschwarze Plattform lässt den Betrachter unwillkürlich innehalten. Ihre Abmessungen verdeutlichen, dass wir die Ära kleiner taktischer Multicopter längst hinter uns gelassen haben. Hier entstehen unbemannte Luftfahrzeuge, die hinsichtlich Größe, Leistungsfähigkeit und Missionsprofilen in Bereiche vorstoßen, die bislang klassischen Flugzeugen vorbehalten waren.
Noch prägnanter als das Luftfahrzeug selbst ist jedoch der Werbeslogan am Stand eines anderen Ausstellers:
„The Future is Unmanned.“
Selten hat eine Messe ihre zentrale Botschaft so unverblümt formuliert.
Die Allgemeine Luftfahrt als Mutter der unbemannten Luftfahrt
Gerade für Pilotinnen und Piloten der Allgemeinen Luftfahrt ist eine Beobachtung von besonderer Bedeutung. Viele der ausgestellten unbemannten Systeme beruhen konstruktiv auf Technologien, die seit Jahrzehnten aus der Sport- und Reisefliegerei bekannt sind.
Leichtbauweise, Verbundwerkstoffe, sparsame Kolben- oder Hybridantriebe, einfache Tragwerkskonzepte und modulare Avionik – all dies sind klassische Merkmale der Ultraleicht- und Allgemeinen Luftfahrt. Zahlreiche Drohnen mittlerer Größe wirken im Grunde wie konsequent weiterentwickelte Ultraleichtflugzeuge, bei denen lediglich der Pilot durch zusätzliche Elektronik ersetzt wurde.
Die Konsequenz daraus ist bemerkenswert: Die Allgemeine Luftfahrt wird technologisch selbst zu einem Bestandteil der modernen Sicherheits- und Verteidigungsarchitektur.
Nicht, weil sie ihre zivile Identität aufgibt, sondern weil ihre jahrzehntelang entwickelten Konzepte heute die Grundlage autonomer Flugsysteme bilden.
Viele der auf der ILA ausgestellten Drohnen könnten – zumindest hinsichtlich ihrer aerodynamischen Auslegung – ebenso gut als Ultraleichtflugzeuge auftreten. Die Grenze verläuft nicht mehr zwischen zivil und militärisch, sondern zwischen bemannt und unbemannt.
Die Aviation-Halle: Grünes Fliegen und digitale Transformation
Während auf den Freiflächen die unbemannten Systeme dominieren, zeigt die Aviation-Halle den zweiten großen Entwicklungspfad der Luftfahrt: Nachhaltigkeit.
Alternative Antriebe, Hybridkonzepte und Forschungsprojekte zur Reduktion von Emissionen prägen das Bild. Besonders interessant ist dabei ein Demonstrator des Fraunhofer-Instituts und der Technischen Universität Dresden. Ein klassisches Leichtflugzeug dient hier als Plattform für zukünftige Automatisierungs- und Assistenzsysteme.
Gerade diese Kombination ist bezeichnend: Die Zukunft entsteht häufig nicht durch vollständig neue Luftfahrzeuge, sondern durch die intelligente Digitalisierung und Automatisierung bewährter Plattformen.
„Crewed–Uncrewed Teaming“ – das neue Leitbild
Ein Begriff begegnet dem Besucher auf der ILA immer wieder: „Crewed–Uncrewed Teaming“.
Gemeint ist das koordinierte Zusammenwirken bemannter und unbemannter Luftfahrzeuge. Der Mensch bleibt zunächst Teil des Systems, wird aber zunehmend durch autonome Plattformen unterstützt.
Doch nach einem Rundgang über die Messe entsteht fast zwangsläufig der Eindruck, dass dies lediglich eine Übergangsphase sein könnte. Die Luftfahrt der Zukunft wird nicht zwangsläufig auf den Piloten verzichten – aber sie wird ihn immer seltener zwingend an Bord benötigen.
Was heute für Aufklärung, Logistik oder Spezialmissionen entwickelt wird, könnte morgen selbstverständlicher Bestandteil des regulären Luftverkehrs werden.
Luftrecht und Defence – eine neue berufliche Realität
Für den Verfasser hat die ILA 2026 noch eine zweite, sehr persönliche Dimension. Seit über dreißig Jahren ist die Fliegerei Teil des eigenen Lebens; zugleich gehört die rechtliche Beratung im Luftverkehrsrecht und in den vergangenen Jahren zunehmend auch die Begleitung von Drohnen-, Sicherheits- und Defence-Projekten zum beruflichen Alltag.
Auffällig ist, dass diese Bereiche, die früher weitgehend getrennt voneinander betrachtet wurden, heute ineinander übergehen. Zulassungsfragen unbemannter Luftfahrzeuge, europäische SORA-Verfahren, Fragen der militärisch-zivilen Koexistenz im Luftraum oder die regulatorische Einordnung von Dual-Use-Technologien sind längst keine exotischen Spezialthemen mehr. Sie entwickeln sich zu einem selbstverständlichen Bestandteil moderner luftrechtlicher Beratung.
Die ILA 2026 macht deutlich, dass die Entwicklung der Technik und die Entwicklung des Rechts künftig Hand in Hand verlaufen müssen.
Fazit
Wer die ILA 2026 besucht, erlebt nicht das Ende der Allgemeinen Luftfahrt. Er erlebt ihre Transformation.
Die General Aviation wird nicht verdrängt, sondern sie liefert die technologische Grundlage für eine neue Generation autonomer Luftfahrzeuge. Die Grenzen zwischen ziviler und militärischer Luftfahrt werden durchlässig, weil dieselben Plattformen, dieselben Sensoren und dieselben Algorithmen für beide Welten entwickelt werden.
Vielleicht wird man in einigen Jahren rückblickend feststellen, dass die ILA 2026 der Zeitpunkt war, an dem die unbemannte Luftfahrt endgültig ihren Platz neben der klassischen Fliegerei eingenommen hat.
Die Botschaft stand auf mehreren Messeständen unübersehbar geschrieben. Und nach einem Tag auf der ILA fällt es schwer, ihr zu widersprechen:
„The Future is Unmanned.“
PS: Selbst ein Visionär wie Heiko Teegen hätte diese Entwicklung wohl kaum in ihrer ganzen Konsequenz erwartet. Dass sich die Allgemeine Luftfahrt nicht nur technisch, sondern strukturell mit der Welt autonomer Systeme und der Defence-Technologien verbinden würde, übersteigt selbst jene Zukunftsbilder, die die Fliegerei über Jahrzehnte begleitet haben. Vielleicht hätte ihn gerade das an dieser ILA am meisten fasziniert: dass die Leidenschaft für das Fliegen bleibt – auch wenn der Pilot künftig immer seltener im Cockpit sitzt.
Beitrag in ERNEUERBARE ENERGIEN, Ausgabe 06/26 (Auf ein Wort)
Lösung längst auf dem Tisch
Prof. Dr. jur. Martin Maslaton ist u. a. seit 1994 Pilot von Geschäftsreiseflugzeugen. Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrs (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, SERA, LuftSiG, „ZÜP“) tätig (MEP, IR, EASA, HPA) sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des Branchenverbandes Zivile Drohnennutzung (BVZD), Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses und Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.
Diese langjährigen Aktivitäten in der Luftfahrbranche führten zu einer sehr ausdifferenzierten Vernetzung zu hochspezialisierten Ingenieuren und diversen Sachverständigen für alle luftfahrttechnischen Zusammenhänge, auf die jederzeit zurückgegriffen werden kann. Sofern Rechtsfragen – und/oder rechtliche Beratung erforderlich ist – wird diese durch die Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erbracht.
Prof. Dr. Martin Maslaton
MEP; IR; HPA; EASA
Einzelsprachprüfer § 125a LuftPersV
(LBA: D-LT-0105)
Luftfahrtexpertise
UAV Fernpilot A1/A3 Open Category
LBA: DEU-RP-253i4gpnzh7c
Dieses Video wurde für eine Vortragsreihe von Prof. Dr. Martin Maslaton erstellt, auf welcher er über die widerstreitenden Interessen rund um Flugsicherungseinrichtungen (VOR/Drehfunkfeuer, Flugsicherungsradar etc.) oder Berührungspunkte mit konkreten flugbetrieblichen Verfahren (Tiefflugstrecken, Sichtflugverfahren, Pflichtmeldepunkte, Abstände zu Platzrunden) referierte. Besonders aktuelle Themen, wie die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf den Flugbetrieb – insbesondere von Segelflugplätzen – unter dem Aspekt von Wirbelschleppen wurden darin verstärkt diskutiert.
Ein breites Erfahrungsfeld in allen Bereichen der kommerziellen und privaten Luftfahrt ermöglicht es Transaktionen dieses Wirtschaftszweiges für beide Seiten inhaltlich vorausschauend objektiv auszuleuchten:
– Vertragsgegenstandsbetrachtung
– Wartungsprognose
– Verfügbarkeitsgradienten
– H R Perspective
um nur einige Inhalte zu erwähnen. Technischer Sachverstand wird Gegenstands orientiert herangezogen.
Ein Kostenvoranschlag wird vor Beauftragung erstellt.
Die EASA schreibt vor, dass Piloten regelmäßig ihre Sprachqualifikation nachweisen müssen. Wir geben die Möglichkeit in Problemfällen durch gezieltes Einzeltraining jedenfalls die Verlängerungsprüfung zu bestehen. Termine und Honorare nach Einzelabsprache. Prof. Dr. Maslaton besitzt die Sprachqualifikation nach ICAO 6 (ICAO Sprachkompetenz Stufe 6). ICAO-Stufe 6 ist die sogenannte ICAO-Stufe für Experten und gilt als die höchste Stufe, die Sie in Bezug auf die ICA-Sprachkompetenzstufe erreichen können. Piloten sind nicht mehr verpflichtet ihre ICAO-Sprachkompetenz zu erneuern; die ICAO-Sprachkompetenz gilt unbefristet.
Mit der „Verordnung zur Einführung von Nachweisen von Sprachkenntnissen für Luftfahrer“ vom 12. September 2008 wurden die ICAO-Standards am 24. September 2008 in deutsches Recht umgesetzt.
In dieser Verordnung wurde neben den Änderungen der Luftverkehrs-Ordnung, der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät, der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung die Erweiterung der Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) bekannt gemacht. Die §§ 125 und 125a der LuftPersV regeln den Nachweis über Sprachkenntnisse und die Anerkennung einer Stelle für die Abnahme von Sprachprüfungen. Die in den §§ 125 und 125a der LuftPersV getroffenen Regelungen werden durch die Dritte Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal (3. DV LuftPersV) ergänzt.
Gegenwärtig sind etwa 135 Einzelpersonen und 27 Organisationen als Stellen zur Abnahme von Prüfungen in der englischen Sprache vom LBA anerkannt und in den Listen der anerkannten Stellen veröffentlicht. Insgesamt sind knapp 1400 Personen zur Abnahme von Sprachprüfungen berechtigt.
Eine Prüfung zum Nachweis der Sprachkenntnisse kann auch mit dem Erwerb eines Flugfunkzeugnisses verbunden werden. Einzelheiten hierzu werden im § 15 der Verordnung über Flugfunkzeugnisse bestimmt. Mit der Verordnung (EU) 1178/2011 Teil FCL.055 Sprachkenntnisse sind die ICAO Forderungen auch in europäisches Recht umgesetzt.
Die nationale „Anpassung luftfahrtrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt“ entsprechend Verordnung (EU) 1178/2011 erfolgte mit Verordnung vom 17. Dezember 2014 am 24. Dezember 2014. Diese Anpassung erforderte auch Änderungen der 3. DV LuftPersV, deren aktuelle Fassung am 21. September 2018 in Kraft getreten ist.
Um Prüfungen auch online und ohne direkten persönlichen Kontakt zwischen Sprachprüfer(n) und Bewerber durchführen zu können, hat das Referat L2 „Leitlinien für die Genehmigung von Online-Prüfungsverfahren“ veröffentlicht.
Achtung! Vergessen Sie bitte nicht, die vorläufige Bescheinigung LBA dem Anmeldeformular beizufügen.
Unbemannte Systeme entwickeln sich weltweit zu einem zentralen Bestandteil moderner Sicherheits- und Verteidigungsstrukturen. Luft-, Land- und maritime Plattformen werden zunehmend für Aufklärung, Infrastrukturüberwachung, Grenzsicherung sowie zum Schutz kritischer Anlagen eingesetzt.
QMVCheck stellt ausgewählte Technologien und Einsatzfelder autonomer und ferngesteuerter Systeme dar und ordnet diese zugleich in ihren technischen und regulatorischen Kontext ein. Im Mittelpunkt stehen Drohnen, autonome Plattformen und deren Rolle an der Schnittstelle zwischen ziviler Nutzung, kritischer Infrastruktur und sicherheitsrelevanten Anwendungen. Ergänzend werden die maßgeblichen rechtlichen Rahmenbedingungen im internationalen, europäischen und deutschen Recht dargestellt.
Unbemannte Luftfahrtsysteme (UAV – Unmanned Aerial Vehicles) stellen derzeit die technisch und operativ am weitesten entwickelte Kategorie autonomer Systeme dar. Sie werden sowohl für militärische Aufklärung als auch für zivile Anwendungen eingesetzt, etwa in der Infrastrukturüberwachung, der Energieversorgung, im Katastrophenschutz oder bei der Grenzsicherung.
Die technischen Konzepte reichen von kleinen Multikopter-Systemen bis hin zu großen Flächenflugzeugen mit hoher Reichweite und langen Einsatzzeiten. Neben klassischen Fernsteuerungssystemen gewinnen zunehmend autonome Navigations- und KI-gestützte Steuerungssysteme an Bedeutung.
Unbemannte Bodenfahrzeuge (UGV – Unmanned Ground Vehicles) entwickeln sich weltweit zu einem zentralen Baustein moderner Sicherheits- und Überwachungssysteme. Sie werden insbesondere in der Infrastrukturüberwachung, beim Schutz kritischer Energieanlagen, im Katastrophenschutz sowie bei Grenz- und Objektsicherungsaufgaben eingesetzt. Technisch reicht das Spektrum von kompakten, hochmobilen Aufklärungsplattformen bis zu größeren robotischen Systemen mit hoher Tragfähigkeit. Moderne UGV können unterschiedliche Nutzlasten aufnehmen, beispielsweise:
– elektro-optische Kamerasysteme
– Wärmebild- und Nachtsichtsensorik
– Radar- und Lidar-Systeme
– chemische oder radiologische Sensoren
– Kommunikations- und Relaismodule
Die Systeme werden häufig modular aufgebaut, sodass verschiedene Missionen mit derselben Plattform durchgeführt werden können.
Autonomie und KI-basierte Navigation
Während frühe Systeme überwiegend ferngesteuert betrieben wurden, verlagert sich der technische Fokus zunehmend auf teilautonome oder autonome Navigationssysteme. Hierbei kommen kombinierte Sensorsysteme zum Einsatz, etwa:
– GNSS-Navigation
– inertiale Navigationssysteme
– visuelle Sensorik und Geländeerkennung
– KI-gestützte Entscheidungs- und Steuerungsalgorithmen
Diese Technologien ermöglichen es den Systemen, Hindernisse selbstständig zu erkennen, Gelände zu analysieren und definierte Missionen autonom auszuführen.
Bedeutung für kritische Infrastruktur
Im Bereich der kritischen Infrastruktur (KRITIS) – insbesondere in der Energiewirtschaft – eröffnen UGV neue Einsatzmöglichkeiten. Sie können beispielsweise:
– Energieanlagen und Umspannwerke patrouillieren
– Pipelines oder Industrieareale überwachen
– bei Schadenslagen erste Lagebilder liefern
– Gefahrenbereiche erkunden, ohne Personal zu gefährden
Damit bilden Ground Autonomous Systems einen wichtigen Bestandteil zukünftiger automatisierter Sicherheits- und Überwachungssysteme.
Im maritimen Bereich werden sowohl autonome Überwassersysteme (USV – Unmanned Surface Vehicles) als auch Unterwasserplattformen (UUV – Unmanned Underwater Vehicles) eingesetzt.
Diese Systeme dienen insbesondere der maritimen Aufklärung, der Überwachung von Seegebieten, der Sicherung kritischer Offshore-Infrastruktur sowie wissenschaftlichen und technischen Anwendungen im maritimen Raum.
Mit zunehmender Autonomie der Systeme gewinnen auch Fragen der Kommunikation, Navigation und internationalen Regulierung an Bedeutung.
Loitering-Systeme stellen eine besondere Kategorie unbemannter Plattformen dar. Sie kombinieren Eigenschaften klassischer Drohnen mit denen von präzisionsgelenkter Munition.
Solche Systeme können über längere Zeiträume in einem Zielgebiet verbleiben und bei Bedarf ein Ziel autonom oder ferngesteuert ansteuern. Aufgrund ihrer technischen Eigenschaften und militärischen Einsatzmöglichkeiten sind sie Gegenstand intensiver völkerrechtlicher und sicherheitspolitischer Diskussionen.
Mit der zunehmenden Verbreitung von Drohnentechnologie wächst auch die Bedeutung von Systemen zur Erkennung, Überwachung und Abwehr unbemannter Luftfahrzeuge.
Counter-Drone-Technologien umfassen unterschiedliche technische Ansätze, etwa Radar- und Sensorsysteme zur Detektion, elektronische Gegenmaßnahmen zur Störung von Steuer- und Navigationssignalen oder physische Abfangsysteme.
Der Schutz kritischer Infrastruktur, von Veranstaltungen sowie sicherheitsrelevanten Einrichtungen gehört zu den zentralen Einsatzfeldern solcher Technologien.
Die Entwicklung, der Einsatz sowie der internationale Transfer unbemannter Systeme unterliegen einem vielschichtigen rechtlichen Rahmen. Dieser ergibt sich aus völkerrechtlichen Vereinbarungen, europäischer Regulierung sowie nationalen Vorschriften, insbesondere im Bereich des Außenwirtschafts-, Exportkontroll- und Luftverkehrsrechts.
Auf internationaler Ebene spielen insbesondere multilaterale Exportkontrollregime sowie sicherheitspolitische Vereinbarungen eine wichtige Rolle. Auf europäischer Ebene sind unter anderem die Dual-Use-Verordnung, Regelungen zum Betrieb unbemannter Luftfahrtsysteme sowie neue regulatorische Ansätze für künstliche Intelligenz und autonome Systeme von Bedeutung.
Im deutschen Recht betreffen entsprechende Fragestellungen vor allem das Außenwirtschaftsrecht, exportkontrollrechtliche Vorschriften sowie luftverkehrsrechtliche Bestimmungen für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge.
Die rechtliche Bewertung einzelner Technologien sowie ihrer Einsatzmöglichkeiten erfolgt unter Berücksichtigung der jeweils einschlägigen regulatorischen Rahmenbedingungen. Fachliche Beiträge und rechtliche Analysen werden unter anderem durch Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bereitgestellt, die sich seit vielen Jahren mit Fragen des Energie-, Infrastruktur- und Luftverkehrsrechts sowie mit regulatorischen Fragestellungen im Umfeld unbemannter Systeme und kritischer Infrastruktur befasst.
Der gewerbliche Einsatz von Drohnen gewinnt immer mehr an Bedeutung: Logistik, Vermessungswesen, Bau/Planung, Landwirtschaft – die Aufzählung wird fortzusetzen sein!
Bereits 2016 prognostizierte die EU ein Potential von mehr als 100.000 Beschäftigte mit einem wirtschaftlichen Volumen von 10 Mrd. pro Jahr und 20 Mrd. p.a. in 2050 für die Drohnenwirtschaft.
Auch die deutsche Regierung geht von einen nicht zu unterschätzenden wirtschaftlichen Potenzial der Drohnenwirtschaft aus. In den nächsten zehn Jahren soll es zu einen Wachstum von etwa 90 Mrd. Euro kommen, bis hin zu etwa 1,5 Billionen Euro im Jahr 2040. In Deutschland gab es bereits 2020 bis zu 10.000 Menschen in 400 Unternehmen die in der Drohnenwirtschaft beschäftig waren. Diese Unternehmen bieten innovative Lösungen für viele Wirtschaftszweige an, wie im Bereich der Landwirtschaft, des Gesundheitswesen, im Verkehrswesen oder bei der Logistik.
Der kommerzielle Drohnenmarkt in Deutschland ist im internationalen Vergleich auf Platz 4 hinter den USA, China und Japan. Im europäischen Vergleich sogar auf Platz 1. Ein Ende des Wachstums ist derzeit nicht absehbar. Deutsche Unternehmen, die sich im Drohnenmarkt bewegen, sind z. B. die Wingcopter GmbH, die Lilium GmbH und die Velocopter GmbH.
Zulassungsverfahren, Aufstiegserlaubnisse, SORA-Sachverständigen-verfahren/-gutachten sowie zuverlässige Technik und deren Überprüfung – um nur einige Dinge zu nennen, setzen luftfahrttechnische- und Verfahrensexpertise voraus. Diese wird umfassend angeboten, nicht zuletzt durch Ingenieure und andere technische Dienstleister mit denen wir seit langer Zeit kooperieren.
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Seit den frühen Anfängen der Flugsimulation, noch vor dem 2. Weltkrieg, sind Jahrzehnte vergangen. Heute haben auch und gerade nicht zertifizierte Simulatoren Nutzungsgrade erreicht, die bei praktisch keiner Luftfahrtexpertise mehr fehlen dürfen – vom Pilotentraining bis zum „metergenauen-Abfliegen“ geplanter Infrastrukturen.
In letzterem Fall werden dabei Brücken, Windenergieanlagen, aber auch andere Vorhaben in die „reale Landschaft“ eingepflegt und sodann virtuell beflogen und aufgezeichnet. Diese frei reproduzierbare Simulation ist als Arbeitsgrundlage für Luftfahrtzulassungsverfahren, aber auch für technische Vorgehensweisen und die Zuarbeit in juristischen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren von allergrößtem Wert. Aufgabenstellungen und Kostenvoranschläge werden individuell erarbeitet.
Der Betrieb von Flug- und Landeplätzen wird angesichts der immer komplexer werdenden nationalen und europäischen Rahmenbedingungen zunehmend schwierig, er erfordert besonderes Fingerspitzengefühl – gerade auch im Umgang mit den Zulassungsbehörden sowie praktische „Flugplatznutzungserfahrung“, vorzugsweise aus dem Cockpit.
Vor diesem Hintergrund ist die Begleitung von Genehmigungs- bzw. Änderungsgenehmigungsverfahren und europäischen Zertifizierungsverfahren qualifizierte Luftfahrt technische/betriebliche Expertise essentiell: z. B. Anordnung, Aufhebung und Änderung von Platzrunden. Die fundierte Beratung im Vorfeld hilft, Nutzungskonflikte und Auseinandersetzungen mit Anwohnern oder Grundstückseigentümern zu vermeiden, – insbesondere wenn es um den Bau von Infrastrukturprojekten – etwa Windenergieanlagen – geht.
Prof. Dr. Martin Maslaton
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