Quarter Mike 4

Luftfahrtexpertise Prof. Dr. Martin Maslaton

Prof. Dr. Martin Maslaton

Prof. Dr. jur. Martin Maslaton ist u. a. seit 1994 Pilot von Geschäftsreiseflugzeugen. Aus Sicht des Cockpits ist er aktiv in allen Bereichen des Luftverkehrs (LuftVG, LuftVO, JAR-FCL/EASA, SERA, LuftSiG, „ZÜP“) tätig (MEP, IR, EASA, HPA) sowie vom LBA anerkannter Sprachprüfer Level 4, LBA: D-LT-0105; selbst Level 6. Martin Maslaton ist – neben weiteren Engagements – Mitglied des Vorstandes des Branchenverbandes Zivile Drohnennutzung (BVZD), Inhaber des EU-Fernpilotenzeugnisses und Redakteur im Luftfahrtfachmagazin „Pilot und Flugzeug“.

Diese langjährigen Aktivitäten in der Luftfahrbranche führten zu einer sehr ausdifferenzierten Vernetzung zu hochspezialisierten Ingenieuren und diversen Sachverständigen für alle luftfahrttechnischen Zusammenhänge, auf die jederzeit zurückgegriffen werden kann. Sofern Rechtsfragen – und/oder rechtliche Beratung erforderlich ist – wird diese durch die Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erbracht.

Prof. Dr. Martin Maslaton
MEP; IR; HPA; EASA
Einzelsprachprüfer § 125a LuftPersV
(LBA: D-LT-0105)

Luftfahrtexpertise
UAV Fernpilot A1/A3 Open Category
LBA: DEU-RP-253i4gpnzh7c

Video "Luftverkehr und Windenergie"

Dieses Video wurde für eine Vortragsreihe von Prof. Dr. Martin Maslaton erstellt, auf welcher er über die widerstreitenden Interessen rund um Flugsicherungseinrichtungen (VOR/Drehfunkfeuer, Flugsicherungsradar etc.) oder Berührungspunkte mit konkreten flugbetrieblichen Verfahren (Tiefflugstrecken, Sichtflugverfahren, Pflichtmeldepunkte, Abstände zu Platzrunden) referierte. Besonders aktuelle Themen, wie die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf den Flugbetrieb – insbesondere von Segelflugplätzen – unter dem Aspekt von Wirbelschleppen wurden darin verstärkt diskutiert.

Real – Überprüfungsflug fliegerische Bedenken VFR Pflichtmeldepunkte

GPS / Kartenaufzeichnung zu Dokumentationszwecken – maßstabgerecht

Beratung/Consulting
Luftfahrttransaktionen M&A

Ein breites Erfahrungsfeld in allen Bereichen der kommerziellen und privaten Luftfahrt ermöglicht es Transaktionen dieses Wirtschaftszweiges für beide Seiten inhaltlich vorausschauend objektiv auszuleuchten:

– Vertragsgegenstandsbetrachtung
– Wartungsprognose
– Verfügbarkeitsgradienten
– H R Perspective

um nur einige Inhalte zu erwähnen. Technischer Sachverstand wird Gegenstands orientiert herangezogen.

Ein Kostenvoranschlag wird vor Beauftragung erstellt.

Sprachtraining

Die EASA schreibt vor, dass Piloten regelmäßig ihre Sprachqualifikation nachweisen müssen. Wir geben die Möglichkeit in Problemfällen durch gezieltes Einzeltraining jedenfalls die Verlängerungsprüfung zu bestehen. Termine und Honorare nach Einzelabsprache. Prof. Dr. Maslaton besitzt die Sprachqualifikation nach ICAO 6 (ICAO Sprachkompetenz Stufe 6). ICAO-Stufe 6 ist die sogenannte ICAO-Stufe für Experten und gilt als die höchste Stufe, die Sie in Bezug auf die ICA-Sprachkompetenzstufe erreichen können. Piloten sind nicht mehr verpflichtet ihre ICAO-Sprachkompetenz zu erneuern; die ICAO-Sprachkompetenz gilt unbefristet.

Sprachprüfung

Mit der „Verordnung zur Einführung von Nachweisen von Sprachkenntnissen für Luftfahrer“ vom 12. September 2008 wurden die ICAO-Standards am 24. September 2008 in deutsches Recht umgesetzt.

In dieser Verordnung wurde neben den Änderungen der Luftverkehrs-Ordnung, der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät, der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung die Erweiterung der Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) bekannt gemacht. Die §§ 125 und 125a der LuftPersV regeln den Nachweis über Sprachkenntnisse und die Anerkennung einer Stelle für die Abnahme von Sprachprüfungen. Die in den §§ 125 und 125a der LuftPersV getroffenen Regelungen werden durch die Dritte Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal (3. DV LuftPersV) ergänzt.

Gegenwärtig sind etwa 135 Einzelpersonen und 27 Organisationen als Stellen zur Abnahme von Prüfungen in der englischen Sprache vom LBA anerkannt und in den Listen der anerkannten Stellen veröffentlicht. Insgesamt sind knapp 1400 Personen zur Abnahme von Sprachprüfungen berechtigt.

Eine Prüfung zum Nachweis der Sprachkenntnisse kann auch mit dem Erwerb eines Flugfunkzeugnisses verbunden werden. Einzelheiten hierzu werden im § 15 der Verordnung über Flugfunkzeugnisse bestimmt. Mit der Verordnung (EU) 1178/2011 Teil FCL.055 Sprachkenntnisse sind die ICAO Forderungen auch in europäisches Recht umgesetzt. 

Die nationale „Anpassung luftfahrtrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt“ entsprechend Verordnung (EU) 1178/2011 erfolgte mit Verordnung vom 17. Dezember 2014 am 24. Dezember 2014. Diese Anpassung erforderte auch Änderungen der 3. DV LuftPersV, deren aktuelle Fassung am 21. September 2018 in Kraft getreten ist.

Um Prüfungen auch online und ohne direkten persönlichen Kontakt zwischen Sprachprüfer(n) und Bewerber durchführen zu können, hat das Referat L2 „Leitlinien für die Genehmigung von Online-Prüfungsverfahren“ veröffentlicht.

Downloads

Achtung! Vergessen Sie bitte nicht, die vorläufige Bescheinigung LBA dem Anmeldeformular beizufügen.

Defense Technology & Unmanned Systems

Unbemannte Systeme entwickeln sich weltweit zu einem zentralen Bestandteil moderner Sicherheits- und Verteidigungsstrukturen. Luft-, Land- und maritime Plattformen werden zunehmend für Aufklärung, Infrastrukturüberwachung, Grenzsicherung sowie zum Schutz kritischer Anlagen eingesetzt.

QMVCheck stellt ausgewählte Technologien und Einsatzfelder autonomer und ferngesteuerter Systeme dar und ordnet diese zugleich in ihren technischen und regulatorischen Kontext ein. Im Mittelpunkt stehen Drohnen, autonome Plattformen und deren Rolle an der Schnittstelle zwischen ziviler Nutzung, kritischer Infrastruktur und sicherheitsrelevanten Anwendungen. Ergänzend werden die maßgeblichen rechtlichen Rahmenbedingungen im internationalen, europäischen und deutschen Recht dargestellt.

Aerial Drone Systems

Unbemannte Luftfahrtsysteme (UAV – Unmanned Aerial Vehicles) stellen derzeit die technisch und operativ am weitesten entwickelte Kategorie autonomer Systeme dar. Sie werden sowohl für militärische Aufklärung als auch für zivile Anwendungen eingesetzt, etwa in der Infrastrukturüberwachung, der Energieversorgung, im Katastrophenschutz oder bei der Grenzsicherung.

Die technischen Konzepte reichen von kleinen Multikopter-Systemen bis hin zu großen Flächenflugzeugen mit hoher Reichweite und langen Einsatzzeiten. Neben klassischen Fernsteuerungssystemen gewinnen zunehmend autonome Navigations- und KI-gestützte Steuerungssysteme an Bedeutung.

Ground Autonomous Systems

Unbemannte Bodenfahrzeuge (UGV – Unmanned Ground Vehicles) entwickeln sich weltweit zu einem zentralen Baustein moderner Sicherheits- und Überwachungssysteme. Sie werden insbesondere in der Infrastrukturüberwachung, beim Schutz kritischer Energieanlagen, im Katastrophenschutz sowie bei Grenz- und Objektsicherungsaufgaben eingesetzt. Technisch reicht das Spektrum von kompakten, hochmobilen Aufklärungsplattformen bis zu größeren robotischen Systemen mit hoher Tragfähigkeit. Moderne UGV können unterschiedliche Nutzlasten aufnehmen, beispielsweise:

– elektro-optische Kamerasysteme
– Wärmebild- und Nachtsichtsensorik
– Radar- und Lidar-Systeme
– chemische oder radiologische Sensoren
– Kommunikations- und Relaismodule

Die Systeme werden häufig modular aufgebaut, sodass verschiedene Missionen mit derselben Plattform durchgeführt werden können.

Autonomie und KI-basierte Navigation

Während frühe Systeme überwiegend ferngesteuert betrieben wurden, verlagert sich der technische Fokus zunehmend auf teilautonome oder autonome Navigationssysteme. Hierbei kommen kombinierte Sensorsysteme zum Einsatz, etwa:

– GNSS-Navigation
– inertiale Navigationssysteme
– visuelle Sensorik und Geländeerkennung
– KI-gestützte Entscheidungs- und Steuerungsalgorithmen

Diese Technologien ermöglichen es den Systemen, Hindernisse selbstständig zu erkennen, Gelände zu analysieren und definierte Missionen autonom auszuführen.

Bedeutung für kritische Infrastruktur

Im Bereich der kritischen Infrastruktur (KRITIS) – insbesondere in der Energiewirtschaft – eröffnen UGV neue Einsatzmöglichkeiten. Sie können beispielsweise:

– Energieanlagen und Umspannwerke patrouillieren
– Pipelines oder Industrieareale überwachen
– bei Schadenslagen erste Lagebilder liefern
– Gefahrenbereiche erkunden, ohne Personal zu gefährden

Damit bilden Ground Autonomous Systems einen wichtigen Bestandteil zukünftiger automatisierter Sicherheits- und Überwachungssysteme.

Maritime Autonomous Systems

Im maritimen Bereich werden sowohl autonome Überwassersysteme (USV – Unmanned Surface Vehicles) als auch Unterwasserplattformen (UUV – Unmanned Underwater Vehicles) eingesetzt.

Diese Systeme dienen insbesondere der maritimen Aufklärung, der Überwachung von Seegebieten, der Sicherung kritischer Offshore-Infrastruktur sowie wissenschaftlichen und technischen Anwendungen im maritimen Raum.

Mit zunehmender Autonomie der Systeme gewinnen auch Fragen der Kommunikation, Navigation und internationalen Regulierung an Bedeutung.

Loitering Munition

Loitering-Systeme stellen eine besondere Kategorie unbemannter Plattformen dar. Sie kombinieren Eigenschaften klassischer Drohnen mit denen von präzisionsgelenkter Munition.

Solche Systeme können über längere Zeiträume in einem Zielgebiet verbleiben und bei Bedarf ein Ziel autonom oder ferngesteuert ansteuern. Aufgrund ihrer technischen Eigenschaften und militärischen Einsatzmöglichkeiten sind sie Gegenstand intensiver völkerrechtlicher und sicherheitspolitischer Diskussionen.

Counter-Drone Technologies

Mit der zunehmenden Verbreitung von Drohnentechnologie wächst auch die Bedeutung von Systemen zur Erkennung, Überwachung und Abwehr unbemannter Luftfahrzeuge.

Counter-Drone-Technologien umfassen unterschiedliche technische Ansätze, etwa Radar- und Sensorsysteme zur Detektion, elektronische Gegenmaßnahmen zur Störung von Steuer- und Navigationssignalen oder physische Abfangsysteme.

Der Schutz kritischer Infrastruktur, von Veranstaltungen sowie sicherheitsrelevanten Einrichtungen gehört zu den zentralen Einsatzfeldern solcher Technologien.

Legal Framework

Die Entwicklung, der Einsatz sowie der internationale Transfer unbemannter Systeme unterliegen einem vielschichtigen rechtlichen Rahmen. Dieser ergibt sich aus völkerrechtlichen Vereinbarungen, europäischer Regulierung sowie nationalen Vorschriften, insbesondere im Bereich des Außenwirtschafts-, Exportkontroll- und Luftverkehrsrechts.

Auf internationaler Ebene spielen insbesondere multilaterale Exportkontrollregime sowie sicherheitspolitische Vereinbarungen eine wichtige Rolle. Auf europäischer Ebene sind unter anderem die Dual-Use-Verordnung, Regelungen zum Betrieb unbemannter Luftfahrtsysteme sowie neue regulatorische Ansätze für künstliche Intelligenz und autonome Systeme von Bedeutung.

Im deutschen Recht betreffen entsprechende Fragestellungen vor allem das Außenwirtschaftsrecht, exportkontrollrechtliche Vorschriften sowie luftverkehrsrechtliche Bestimmungen für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge.

Juristische Einordnung & Analyse

Die rechtliche Bewertung einzelner Technologien sowie ihrer Einsatzmöglichkeiten erfolgt unter Berücksichtigung der jeweils einschlägigen regulatorischen Rahmenbedingungen. Fachliche Beiträge und rechtliche Analysen werden unter anderem durch Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bereitgestellt, die sich seit vielen Jahren mit Fragen des Energie-, Infrastruktur- und Luftverkehrsrechts sowie mit regulatorischen Fragestellungen im Umfeld unbemannter Systeme und kritischer Infrastruktur befasst.

UAV (Drohnenbetrieb)

Der gewerbliche Einsatz von Drohnen gewinnt immer mehr an Bedeutung: Logistik, Vermessungswesen, Bau/Planung, Landwirtschaft – die Aufzählung wird fortzusetzen sein!

Bereits 2016 prognostizierte die EU ein Potential von mehr als 100.000 Beschäftigte mit einem wirtschaftlichen Volumen von 10 Mrd. pro Jahr und 20 Mrd. p.a. in 2050 für die Drohnenwirtschaft.

Auch die deutsche Regierung geht von einen nicht zu unterschätzenden wirtschaftlichen Potenzial der Drohnenwirtschaft aus. In den nächsten zehn Jahren soll es zu einen Wachstum von etwa 90 Mrd. Euro kommen, bis hin zu etwa 1,5 Billionen Euro im Jahr 2040. In Deutschland gab es bereits 2020 bis zu 10.000 Menschen in 400 Unternehmen die in der Drohnenwirtschaft beschäftig waren. Diese Unternehmen bieten innovative Lösungen für viele Wirtschaftszweige an, wie im Bereich der Landwirtschaft, des Gesundheitswesen, im Verkehrswesen oder bei der Logistik.

Der kommerzielle Drohnenmarkt in Deutschland ist im internationalen Vergleich auf Platz 4 hinter den USA, China und Japan. Im europäischen Vergleich sogar auf Platz 1. Ein Ende des Wachstums ist derzeit nicht absehbar. Deutsche Unternehmen, die sich im Drohnenmarkt bewegen, sind z. B. die Wingcopter GmbH, die Lilium GmbH und die Velocopter GmbH.

Zulassungsverfahren, Aufstiegserlaubnisse, SORA-Sachverständigen-verfahren/-gutachten sowie zuverlässige Technik und deren Überprüfung – um nur einige Dinge zu nennen, setzen luftfahrttechnische- und Verfahrensexpertise voraus. Diese wird umfassend angeboten, nicht zuletzt durch Ingenieure und andere technische Dienstleister mit denen wir seit langer Zeit kooperieren.

Prof. Dr. Martin Maslaton auf der Drohnenkonferenz "Zukunft aus der Luft"
Landwirtschaftliche Drohnennutzung

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Flugsimulation

Seit den frühen Anfängen der Flugsimulation, noch vor dem 2. Weltkrieg, sind Jahrzehnte vergangen. Heute haben auch und gerade nicht zertifizierte Simulatoren Nutzungsgrade erreicht, die bei praktisch keiner Luftfahrtexpertise mehr fehlen dürfen – vom Pilotentraining bis zum „metergenauen-Abfliegen“ geplanter Infrastrukturen.

In letzterem Fall werden dabei Brücken, Windenergieanlagen, aber auch andere Vorhaben in die „reale Landschaft“ eingepflegt und sodann virtuell beflogen und aufgezeichnet. Diese frei reproduzierbare Simulation ist als Arbeitsgrundlage für Luftfahrtzulassungsverfahren, aber auch für technische Vorgehensweisen und die Zuarbeit in juristischen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren von allergrößtem Wert. Aufgabenstellungen und Kostenvoranschläge werden individuell erarbeitet.

General Aviation

Actual PFD
IFR CAT II weather
Electronic Flight back
Windturbine
VFR landing
Airport taxi

A320

RTO
Takeoff
Approach CAT1
Going Around

Zulassungsverfahren, Flugplätze, Infrastruktur, Windenergie und Luftverkehr

Der Betrieb von Flug- und Landeplätzen wird angesichts der immer komplexer werdenden nationalen und europäischen Rahmenbedingungen zunehmend schwierig, er erfordert besonderes Fingerspitzengefühl – gerade auch im Umgang mit den Zulassungsbehörden sowie praktische „Flugplatznutzungserfahrung“, vorzugsweise aus dem Cockpit.

Vor diesem Hintergrund ist die Begleitung von Genehmigungs- bzw. Änderungsgenehmigungsverfahren und europäischen Zertifizierungsverfahren qualifizierte Luftfahrt technische/betriebliche Expertise essentiell: z. B. Anordnung, Aufhebung und Änderung von Platzrunden. Die fundierte Beratung im Vorfeld hilft, Nutzungskonflikte und Auseinandersetzungen mit Anwohnern oder Grundstückseigentümern zu vermeiden, – insbesondere wenn es um den Bau von Infrastrukturprojekten – etwa Windenergieanlagen – geht.

Kontakt

Prof. Dr. Martin Maslaton
Holbeinstraße 24
04229 Leipzig

Fon 00 49 / 341 / 149 50 43
Fax 00 49 / 341 / 149 50 14

eMail QM4@maslaton.de

Kooperationspartner
MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Flugschule seabirds.de GmbH

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Quarter Mike 4

Inhaber: Professor Dr. Martin Maslaton

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Informationen zur Online-Streitbeilegung

Seit dem 9. Januar 2016 gilt die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (kurz: ODR-Verordnung). Diese Verordnung steht im Zusammenhang mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, welches im Dezember 2015 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, die Verordnung gilt aber unabhängig davon und normiert eigene Informationspflichten. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link zur Verordnung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.

Leipzig, 08.07.2021

Datenschutz

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